Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu, auf der Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzustellen, umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen.
Diese Verpflichtung ist aber nur die eine Seite der Medaille, die andere ist, dass eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hilft, die Mitarbeiter vor psychischer Überbelastung zu schützen. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels und der Zunahme psychischer Erkrankungen stellt eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung einen protektiven Faktor dar, der nicht unterschätzt werden sollte.
Wenn Arbeit heute als anstrengend und belastend bezeichnet wird, so bezieht sich diese Aussage immer seltener auf die körperliche Schwere der Arbeit. Vielmehr sind zumeist psychische Anforderungen gemeint, die den Einzelnen fordern oder auch überfordern, wie etwa eine stetig wachsende Aufgabenmenge, überlange Arbeitszeiten, häufige Unterbrechungen der Arbeit oder auch der Umgang mit "schwierigen" Kunden am Arbeitsplatz.
Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse psychischer Belastung erfordert spezifische Kenntnisse. Die Durchführung muss individuell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sein.
Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch.